Sachverhalt:
Die Landkreise als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes
haben gemäß § 14 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008
eine ständig erreichbare und betriebsbereite Zentrale Leitstelle, die auch
Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
wahrnimmt, zu errichten und zu unterhalten.
Der Saale-Orla-Kreis hat die Erfüllung dieser Aufgabe per Geschäftsbesorgungsvertrag
vom 13. März 2002 auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt übertragen. Seit dem
01.04.2002 ist die Zentrale Rettungsleitstelle Saalfeld auch für den
Saale-Orla-Kreis zuständig.
Im o.g. Geschäftsbesorgungsvertrag wurden
u.a. auch Reglungen zu den anfallenden Kosten getroffen. So sind die
Kosten im Verhältnis zu den Bevölkerungsanteilen (z.Z. 67% SLF/RU zu 43% SOK) von beiden Landkreisen zu tragen. Grundlage
für die Ermittlung der Kosten bildet die von der Leitstelle jährliche für das
Folgejahr zu erarbeitende und vom Leitstellenausschuss (Vertretung beider
Landkreise) zu bestätigende Kostenkalkulation.
In der Kostenkalkulation für 2016 bis 2018 wurden Investitionen für
notwendige Ersatzbeschaffungen für das Abfrage- und Vermittlungssystem CATS
sowie für die Ersatzbeschaffung von Hard- und Software für das
Einsatzleitsystem Dalles von insgesamt 487 T€ (2016: 257 T€; 2017: 120 T€;
2018: 110 T€) geplant. Für den Saale-Orla-Kreis hätte sich daraus ein
Kostenanteil von insgesamt ca. 210 T€ und konkret für das Haushaltsjahr 2016 ein Kostenanteil von 110,5
T€ ergeben.
In Verbindung mit der für die Jahre 2017 bis 2019 im Freistaat geplanten
Umstellung des nichtpolizeilichen BOS-Funknetzes von Analog- auf Digitalfunk
strebt die Landesregierung eine deutliche Reduzierung der derzeit 13
bestehenden Leitstellen in Thüringen an. Ziel ist es, zukunftsfähige und
wirtschaftliche Strukturen zu schaffen, wobei die Wirtschaftlichkeitsgrenze bei
einem Versorgungsbereich von 340.000 bis 350.000 Einwohner angesetzt wird.
Von der Landesregierung wurde es bislang unter Verweis auf die kommunale
Selbstverwaltung abgelehnt, strukturelle bzw. Standortvorgaben zu machen.
Vielmehr wurde auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative der Landkreise gesetzt,
wobei allerdings die klare Aussage getroffen wurde, vom Land nur
wirtschaftliche Leitstellen finanziell zu fördern.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Zentrale Leitstelle
Saalfeld mit einem Versorgungsbereich von lediglich 196.000 Einwohnern
(Erweiterung des Versorgungsgebietes ist mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit auszuschließen) nicht förderfähig und damit perspektivisch nicht
zu halten sein wird. Aus diesem Grund hat der Saale-Orla-Kreis unter Abwägung
aller Aspekte zum damaligen Zeitpunkt in den geplanten Investitionen keine
Nachhaltigkeit erkennen können. Daher wurden diese in der Sitzung des
Leitstellenausschusses am 21.10.2015 abgelehnt und somit auch keine Mittel im
Haushalt 2016 eingestellt. Stattdessen war (gemeinsam mit dem Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt) angestrebt, die Erfüllung der Aufgabe per
Geschäftsbesorgungsvertrag ab 2018 auf eine zukunftsfähige und wirtschaftliche
Leitstelle zu übertragen.
Erst im Mai dieses Jahres änderte die Landesregierung ihre bisherige
Strategie und beabsichtigt nun doch, ein landeseinheitliches Standortkonzept zu
erarbeiten und dieses in Abstimmung mit den Landkreisen umzusetzen. Nach einem
vorläufigen Zeitplan ist die Realisierung ab 2021 vorgesehen. Das bedeutet,
dass der von uns eingeschlagene Weg hinfällig wird und auf das endgültige
Standortkonzept abzuwarten ist. Daraus ergibt sich das Erfordernis, die
Zentrale Leitstelle Saalfeld entgegen der bisherigen Einschätzung mindestens
bis 2021 ständig erreichbare und betriebsberiet für den jetzigen
Versorgungsbereich aufrecht zu erhalten und zu betreiben.
Unter diesen neuen Aspekten erlangen die
zuletzt als nicht nachhaltig einzuschätzenden Investitionen jetzt eine
ganz andere Bedeutung. Für den nunmehr
erforderlichen Weiterbetrieb der Leitstelle Saalfeld bis 2021 und aller
Voraussicht nach noch darüber hinaus, ist es unerlässlich, die dringend
notwendigen Ersatzinvestitionen umgehend zu realisieren, um die Arbeitsfähigkeit
der Leitstelle für diesen Zeitraum sicher zu stellen. Aus diesem Grund haben
sich beide Landkreise übereinstimmend dazu entschlossen, diese
Ersatzbeschaffungen in den Jahren 2016 und 2017 umzusetzen.
Für 2016 sind Maßnahmen im Gesamtvolumen von 204.701, 40 €
vorgesehen. Entsprechende Aufträge wurden durch das Landratsamt Saalfeld
Rudolstadt bereits erteilt.
Entsprechend der Kostenverteilung ergibt sich für den Saale-Orla-Kreis
ein Anteil i.H.v. 88.021,60 €. Da aus den oben ausführlich dargelegten
Gründen diese Mittel nicht im Haushalt 2016 geplant wurden, sind diese nun als
außerplanmäßige Ausgaben einzustellen. Die Deckung der benötigten Mittel ist im
Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt im Haushaltsjahr 2016
für den Bereich Öffentliche Ordnung außerplanmäßige Ausgaben zur dringend
erforderlichen Ersatzbeschaffung notwendiger Technik in der Zentralen
Rettungsleitstelle Saalfeld in Höhe von 88.021,60 Euro in der Haushaltsstelle 2.16000.98200: Investitionskostenzuschuss
Rettungsleitstelle.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle:
Investitionskostenzuschuss Rettungsleitstelle |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
2.91610.30000 |
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Bemerkungen:
Die Deckung kann über eine erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt
(1.91610.86000 bzw. 2.91610.30000) realisiert werden. Diese wiederum ist
gedeckt durch verschiedene Minderausgaben und Mehreinnahmen, die sich bereits
jetzt im laufenden Jahr 2016 im Verwaltungshaushalt herausgestellt haben:
Minderausgaben Rettungsleitstelle (1.16000.67200) 45.770,59 €
Minderausgaben Entschädigung Notärzte (1.16000.40000) 13.000,00 €
Mehreinnahmen Waffenbehörde (1.11050.10540) 10.000,00 €
Mehreinnahmen Jagdscheine (1.11080.10540) 3.000,00 €
Mehreinnahmen Umwelt (1.12024.10520) 6.251,01 €
Mehreinnahmen Wasserwirtschaft (1.12500.10520) 10.000,00 €
Summe 88.021,60
€
Personelle Auswirkungen:
keine