Sachverhalt:
Die Verwaltung übergab die Jahresrechnung 2014 des Saale-Orla-Kreises einschließlich des dazugehörigen Erläuterungsberichtes am 27.04.2015 zur Weiterleitung an die Fraktions- und Ausschussvorsitzenden.
Gemäß § 114 ThürKO und § 80 Abs. 3 ThürKO, in der aktuellen Fassung, beschließt der Kreistag über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung. Der entsprechende Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 des Saale-Orla-Kreises ist der Beschlussvorlage KT/060/2016 beigefügt.
Auf Grundlage des vorliegenden Schlussberichts zur durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2014 des Saale-Orla-Kreises fasst der Kreistag des Saale-Orla-Kreises einen gesonderten Beschluss (Vorlage KT/060/2016) über die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat vertreten haben.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 des Saale-Orla-Kreises einschließlich der dazugehörigen Erläuterungen nach Durchführung der örtlichen Prüfung fest.“
Personelle Auswirkungen:
keine