Betreff
Entlastung des Landrates und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2012 gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO
Vorlage
KT/007/2014
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 erfolgte gemäß §§ 114 und 82 ThürKO durch das Rechnungsprüfungsamt.

Die geprüfte Jahresrechnung 2012 wurde in der Sitzung des Kreistages am 16.12.2013 mit Beschluss-Nr.: 314-26/2013 festgestellt.

Der Schlussbericht enthält neben dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 eine Zusammenfassung der wichtigsten  getroffenen Prüfungsfeststellungen der im Einzelnen durchgeführten Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes.

Die Prüfungsfeststellungen wurden mit den betreffenden Mitarbeitern und Fachdienstleitern im Vorfeld besprochen und den zuständigen Fachbereichsleitern zur Kenntnis gegeben.

Gemäß §§ 114, 82 Abs.4 ThürKO i. V. m. § 4 Abs. 3 Satz 1 ThürPrBG teilt das Rechnungsprüfungsamt dem gesetzlichen Vertreter der geprüften Körperschaft die Prüfungsfeststellungen mit und gibt ihm Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Dazu wurde der Entwurf des Schlussberichtes dem Landrat, dem 1. Beigeordneten und auszugsweise den Fachbereichsleitern übergeben. Nach erfolgter Stellungnahme fertigte das Rechnungsprüfungsamt den vorliegenden Schlussbericht.

Dieser ist dem Landrat und dem 1. Beigeordneten sowie den Fraktionsvorsitzenden und den Vertretern der FDP und SIP als auch dem Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling im September übergeben worden (§§ 114, 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 4 ThürPrBG).  Den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling wurde der Schlussbericht als Beratungsgrundlage in Vorbereitung der Ausschusssitzung vorgelegt.

Gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO beschließt der Kreistag  über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung und entscheidet in einem gesonderten Beschluss auf der Grundlage des Schlussberichtes über die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat vertreten haben. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe zu nennen.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes dem Landrat und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine