Betreff
Bestätigung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck 2014 - 2018
Vorlage
J/039/2013
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:


Am 31.12.2013 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Jugendschöffen. Die Jugendschöffen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Das heißt, die nächste Jugendschöffenperiode läuft vom 01.01.2014 – 31.12.2018.

Die Jugendhilfeausschüsse sollen ebenso viele Männer wie Frauen und müssen mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorschlagen, die als Jugendschöffen benötigt werden.

Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der Fassung vom 11. Dezember 1974 [BGBl: I S. 3427] in der jeweils geltenden Fassung).

Der Präsident des Landgerichtes setzte die Zahl der Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen auf 26 (13 Frauen und 13 Männer) für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck mit Beschluss vom 29.01.2013 fest.

Alle Bewerber und Bewerberinnen gemäß Anlage 1 und 2 haben die förmliche Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe uneingeschränkt abgegeben.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§ 35 Abs. 3 JGG).



Beschlussvorschlag:


„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises bestätigt durch Einzelabstimmung die Personen für die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen des Amtsgerichtsbezirkes Pößneck gemäß Anlage 1 und 2.“




- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:


keine