Sachverhalt:
Über die 2. Förderpriorität werden betreute, offene Einrichtungen der Jugendarbeit durch den Landkreis gefördert. Dafür stehen im Haushalt 2013 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung.
6 anerkannte freie Träger beantragten für 10 Einrichtungen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 30.896,00 €. 9 diese Einrichtungen werden als förderwürdig und fördernotwendig betrachtet.
Die Förderung erfolgt auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII.
Beschlussvorschlag:
„ Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt vorbehaltlich der Würdigung des Haushaltes 2013, dass in der 2. Förderpriorität Einrichtungen der offenen Jugendarbeit anerkannter freier Träger der Jugendhilfe mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 20.000,00 €, gemäß der beigefügten Anlage, gefördert werden.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine