Sachverhalt:
Gemäß der im § 4 der Satzung des Jugendamtes des Saale-Orla-Kreises festgelegten Zuständigkeit nach § 71 Abs. 2 SGB VIII hat sich der Jugendhilfeausschuss mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe zu befassen. Das heißt, dass er über die Festlegung von Schwerpunkten der Haushaltsgestaltung im Rahmen der vorgegebenen Mittel generelle, konzeptionelle sowie richtungsweisende Entscheidungen und Empfehlungen für die örtliche Jugendhilfe formulieren soll.
Die beiden Fachdienste des Jugendamtes haben die Veranschlagung für 2013 bereits im Wissen um die zu erwartende Haushaltssituation des Jahres 2013 vorgenommen.
Die in der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses bereits ausführlich vorbesprochenen und beigefügten Anlagen beinhalten die Haushaltsansätze der die Fachdienste 42 und 44 des Jugendamtes betreffenden Teile des Haushaltsjahres 2013.
Weiterem Informations- bzw. Klärungsbedarf kann durch mündliche Ergänzungen nachgekommen werden.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag, dem Haushalt der Fachdienste Wirtschaftliche Familienhilfen/ Jugendamt sowie Jugend und Familie/ Jugendamt für das Haushaltsjahr 2013 seine Zustimmung zu erteilen.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine