Betreff
Umsetzung Konjunkturpaket II
Vorlage
KT/071/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Zur Abwendung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts hat die Bundesregierung ein zweites Konjunkturpaket aufgelegt, das vom Bundesrat am 20.02.2009 abschließend beraten wurde. Neben einer Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge soll die Kaufkraft durch Steuererleichterungen unterstützt sowie die binnenwirtschaftliche Nachfrage durch ein Investitionsprogramm gesteigert werden.


Die Rahmenbedingungen des Investitionsprogramms sind im Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) geregelt. Weitere Details regelt eine Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder. Zur konkreten Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Thüringen hat die Landesregierung bislang zwei Rundschreiben veröffentlicht. Weitere Informationen zu wichtigen Regelungen auf Landesebene (z.B. genauer Verfahrensablauf, Antragstellung, Mittelabruf, Fristsetzungen, Zusätzlichkeitskriterium etc.) stehen aber derzeit noch aus.


Das Land Thüringen erhält aus dem Konjunkturpaket II insgesamt 318,1 Millionen Euro Bundesmittel, die vom Land und den Kommunen mit rund 106 Millionen Euro Mitleistungsanteil gegen zu finanzieren sind. Das Gesamtvolumen beträgt demnach 424,1 Millionen Euro inklusive Mitleistungsanteil. Mit Kabinettsbeschluss vom 19.02.2009 hat das Landeskabinett beschlossen, 80 % für kommunalbezogene Investitionen einschließlich Mitleistungsanteil (339,2 Millionen Euro) zu verwenden. Die Kommunen sollen dabei grundsätzlich einen Kofinanzierungsanteil von 25 % übernehmen.


Dem Saale-Orla-Kreis werden aus dem Konjunkturpaket II nach einem differenzierten Verteilungsschlüssel insgesamt 7.773.708 Euro zur Verfügung gestellt. Darin enthalten ist ein Mitleistungsanteil in Höhe von 1.943.427 Euro. Die Fördermittel des Bundes betragen somit 5.830.281 Euro. Dieser Investitionsrahmen ist nach den Vorgaben des ZuInvG zu 65 % im Bereich der Bildungsinfrastruktur und zu 35% zur Modernisierung der sonstigen Infrastruktur einzusetzen. Hierbei sind folgende Schwerpunkte zu beachten:


Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur:

  • Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

  • Schulinfrastruktur – insbesondere energetische Sanierung von Schulen und Schulsportstätten

  • kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung.


Investitionsschwerpunkt Sonstige Infrastruktur:

  • Krankenhäuser

  • Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)

  • ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)

  • kommunale Straßen (nur Lärmschutz)

  • Informationstechnologie (z.B. Breitbandnetz)

  • sonstige Infrastrukturinvestitionen (z.B. restlicher Hoch- und Tiefbau, Sportstätten, Rad- und Wanderweg usw.).


Der Saale-Orla-Kreis kann folglich maximal 6.816.054 Euro für eigene Zwecke im Bereich der Bildungsinfrastruktur nutzen, also insbesondere für Schulen und Schulsportstätten. In diese Summe wurde bereits der Kofinanzierungsanteil des Landkreises in Höhe von 25 % bzw. 1.704.014 Euro eingerechnet. Der Förderanteil des Bundes beläuft sich demnach auf 5.112.041 Euro. Ebenfalls ist darin ein gewisser Anteil für Investitionsmaßnahmen von freien Schulträgern im Saale-Orla-Kreis enthalten. Die genannten Investitionsmittel sollen auf die Schulen und Schulsportstätten des Saale-Orla-Kreises gemäß der Prioritätenliste Bildung in der Anlage 1 aufgeteilt werden.


Für den Förderbereich Sonstige Infrastruktur stehen dem Saale-Orla-Kreis 957.653 Euro zur Verfügung, davon 718.240 Euro Bundesmittel und 239.413 Euro Eigenmittel. Die Investitionsvorhaben des Saale-Orla-Kreises im Bereich der Sonstigen Infrastruktur werden ebenfalls in einer Prioritätenliste zusammengefasst und dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.


Die Prioritätenliste Bildung beinhaltet Maßnahmen, die kurzfristig ausschreibungs- und umsetzungsfähig sind. Allerdings stellen die hier veranschlagten Summen teilweise noch erste Plan- bzw. Schätzwerte dar und bedürfen im Einzelfall ergänzender Planungen bzw. Kostenschätzungen. Darüber hinaus wurden auch Vorhaben benannt, die im Gesamtzeitraum des Konjunkturpaketes II , d.h. bis einschließlich 2011 umgesetzt werden können.


Die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sollen im Ganzen schnell und effektiv die Binnenkonjunktur stützen und einen möglichst großen Beschäftigungseffekt auslösen. Um dies zu gewährleisten, sollen die Mittel nach § 1 Abs. 2 ZuInvG mindestens zur Hälfte bis zum 31.12.2009 abgerufen werden. Die Umsetzung des Konjunkturpakets II bedingt insofern auch ein zügiges, strukturiertes und flexibles Handeln im Saale-Orla-Kreis. Seit Bekanntwerden dieses Konjunkturprogrammes hat der Saale-Orla-Kreis intensiv an der Planung und Vorbereitung von geeigneten Investitionsmaßnahmen gearbeitet, um die heimische Wirtschaft umgehend und unbürokratisch mit Aufträgen versorgen zu können. Maßgeblich hierfür ist auch eine Beschleunigung investiver Maßnahmen durch Vereinfachung des bislang praktizierten Vergabeverfahrens im Saale-Orla-Kreis. In Anbetracht der aktuellen Wirtschaftslage machen sich rasche Entscheidungen bezüglich der Planung und Realisierung öffentlicher Investitionen einschließlich der Durchführung und Vergabe öffentlicher Aufträge unbedingt erforderlich. Diese Dringlichkeit begründet letztlich die im Beschlussvorschlag genannten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes im Saale-Orla-Kreis.


Unter Beachtung aller vorgenannten Aspekte hat der Saale-Orla-Kreis eine Lösung gesucht, die es dem Landkreis ermöglicht, unter Einhaltung des geltenden Rechtsrahmens sowie unter Einbeziehung aller notwendigen Entscheidungsträger zeitnah und wirksam Investitionen im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorzubereiten, zu beschließen, zu beauftragen und umzusetzen.



Beschlussvorschlag:


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:


  1. „die Zielstellungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes zeitnah umzusetzen und die heimische Wirtschaft schnell und effektiv mit Aufträgen für Investitionsmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket II zu versorgen,


  1. die Finanzhilfen des Bundes aus dem Konjunkturpaket II einschließlich der dafür erforderlichen Mitleistungsanteile des Saale-Orla-Kreises werden ausschließlich zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in den Bereichen Bildung und Infrastruktur eingesetzt. Diese Fördermittel ersetzen keine geplanten Investitionsvorhaben des Saale-Orla-Kreises, deren Durchführung und Finanzierung bereits mit dem Nachtragshaushaltsplan des Saale-Orla-Kreis für den Doppelhaushalt 2008/2009 beschlossen wurde,


  1. die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz für den Saale-Orla-Kreis gewährten Finanzmittel für den Förderschwerpunkt Bildungsinfrastruktur werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Investitionsmaßnahmen in Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen entsprechend der Prioritätenliste Bildung in Anlage 1 eingesetzt. Die vorgesehenen Investitionen dienen dabei der energetischen Sanierung von Schulen und Schulsportstätten. Hiervon sollen die Schülerinnen und Schülern des Saale-Orla-Kreises profitieren,


  1. die Verteilung der Mittel aus der Prioritätenliste Bildung, Position 16 (freie Träger) erfolgt nach entsprechender Antragstellung bis 30.04.2009 gemäß der im Punkt 3 festgelegten Grundsätze. Der Bildungsausschuss wird dem Kreisausschuss eine entsprechende Präzisierung zur Beschlussfassung zuleiten,


  1. die in der Prioritätenliste Bildung dargestellten Vorhaben stellen keine abschließende Rang- und Reihenfolge dar, da sich im Rahmen der Realisierung dieser Investitionsmaßnahmen aus organisatorischen wie technischen Gründen noch Abweichungen ergeben können. Ebenso beruhen die in der Prioritätenliste genannten Kosten auf bisherigen Schätzwerten. Eine tatsächliche Untersetzung der veranschlagten Kosten für die jeweilige Einzelmaßnahme kann erst nach Erstellung und Vorlage entsprechender Planungsunterlagen durch ein beauftragtes Ingenieur- bzw. Architekturbüro erfolgen,


  1. der für den Saale-Orla-Kreis aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung stehende Investitionsrahmen für den Förderbereich Sonstige Infrastruktur wird für zusätzliche Investitionsvorhaben im Infrastrukturbereich eingesetzt. Hierzu wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine entsprechende Prioritätenliste vorgelegt,


  1. außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von maximal 6.816.054 Euro in den Haushaltsstellen mit der Untergruppe 95070 zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Bildungsbereich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konjunkturpaketes II gemäß der beigefügten Anlage 1. Die Mehrausgaben werden gedeckt durch:

  1. Mehreinnahmen aufgrund Fördermittel des Bundes aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz in Höhe von 5.112.041 Euro,

  2. Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von 245.779 Euro,

  3. Entnahmen aus der Rücklage in Höhe von maximal 1.458.234 Euro.

Es wird ein entsprechender Deckungskreis mit der Nummer 1695 eingerichtet. Zur Vorfinanzierung von Planungsleistungen können der Rücklage bis zu 500.000 Euro innerhalb des o. g. Finanzrahmens entnommen werden,


  1. außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von maximal 957.653 Euro in der derzeit geplanten Haushaltsstelle 2.79170.95070 zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Infrastrukturbereich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konjunkturpaketes II. Die Mehrausgaben werden gedeckt durch:

  1. Mehreinnahmen aufgrund Fördermittel des Bundes aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz in Höhe von 718.240 Euro,

  2. Entnahmen aus der Rücklage in Höhe von maximal 239.413 Euro.

Es wird ein entsprechender Deckungskreis mit der Nummer 1595 eingerichtet,


  1. um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit - auch innerhalb von Stunden - zu gewährleisten, wird der Landrat ermächtigt, in Abweichung von Ziff. 4.1. der Vergaberichtlinie des Saale-Orla-Kreises zeitlich befristet Vergaben bis zu einer Höhe von 300.000 Euro pro Los in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. Die zeitliche Befristung dieser Ermächtigung endet am 31.12.2011. In diesem Falle handelt es sich um laufende Angelegenheiten der Verwaltung im Sinne des § 107 Abs. 2 ThürKO,


  1. um eine beschleunigte Handlungsfähigkeit des Kreistages bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit zu gewährleisten, werden die Ladungsfristen in Abweichung von der Geschäftsordnung des Kreistages zeitlich befristet an die Ladungsfristen gemäß Thüringer Kommunalordnung angepasst. Die zeitliche Befristung dieser Regelung endet am 30.06.2009. In diesem Fall gelten die Ladungsfristen entsprechend § 112 ThürKO in Verbindung mit § 35 Abs. 6 ThürKO,


  1. der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die Fortschreibung der Prioritätenliste Bildung sowie der Prioritätenliste Infrastruktur in Korrelation zu der tatsächlichen Umsetzung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen zu entscheiden. Sowohl der Kreistag als auch der Kreisausschuss werden dabei fortlaufend und transparent über den aktuellen Sachstand bezüglich der Realisierung der in den Prioritätenlisten dargestellten Einzelprojekte informiert. Bei der Umsetzung der Investitionsvorhaben werden gemeinsame Projekte von Landkreis und kreisangehörigen Städten/Gemeinden des Saale-Orla-Kreises bevorzugt.“




- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.*****.95070

Summe: 7773708,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Investitionsmaßnahmen Konjunkturpaket II

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1697648,11

245.778,89

Bundesmittel Bildung KP II Bundesmittel Infrastr. KP II

2.91610.30001

245.778,89

Mehreinnahmen Schlüsselzuweisungen (Zuführung vom Verwaltungshaushalt)

2.91010.31001

1697648,11

Entnahme aus der Rücklage


Bemerkungen:

Nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz gewährt der Bund Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104 b GG. Die mit den Finanzhilfen des Bundes finanzierten Projekte werden vom Bund grundsätzlich zu 75 % gefördert. Die restlichen 25 % sind von den Ländern und Kommunen als Mitleistungsanteil aufzubringen. Daraus ergibt sich für den Saale-Orla-Kreis in Bezug auf den Förderbereich Bildungsinfrastruktur ein Mitleistungsanteil in Höhe von 1.704.014 Euro. Für den Förderbereich Sonstige Infrastruktur beträgt der erforderliche Eigenanteil des Saale-Orla-Kreises 239.413 Euro. Insofern muss der Saale-Orla-Kreis einen Betrag von zusammen 1.943.427 Euro als kommunalen Mitleistungsanteil zur Finanzierung der Investitionen im Rahmen des Konjunkurpaketes II bereitstellen. Gleichzeitig erhält der Saale-Orla-Kreis aus der Schlussabrechnung des kommunalen Finanzausgleiches 2007 noch Schlüsselzuweisungen in Höhe von 245.779 Euro. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen zur Finanzierung des Mitleistungsanteils für das Konjunkturpaket II eingesetzt werden. Dadurch verringert sich der finanzielle Aufwand für den kommunalbezogenen Eigenanteil des Saale-Orla-Kreises im Rahmen der Durchführung von Investitionen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz auf insgesamt 1.697.648 Euro. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 2.91010.31001).


Personelle Auswirkungen:


Keine.