Sachverhalt:
Der Teilfachplan ist Arbeitsgrundlage für das Jugendamt, die Leistungsanbieter und die politischen Verantwortungsträger. Er enthält zum einen konkrete Aussagen bezüglich der Entwicklung der Hilfen zur Erziehung und soll zum anderen als Planungsgrundlage für die kommenden Jahre dienen.
Eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfe ist der Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Hilfe zur Erziehung (HzE) versteht sich als eine sozialpädagogische Dienstleistung.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den Teilfachplan III Hilfen zur Erziehung und sonstige Leistungen der Jugendhilfe in der vorliegenden Fassung.“
-
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
||
Deckungsvorschläge: |
||
Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
|
||
|
||
|
Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine