Sachverhalt:
Über die 2. Förderpriorität werden betreute, offene Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit durch den Landkreis gefördert.
Dafür stehen im Haushaltsjahr 2009 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung. Insgesamt beantragten 7 freie Träger für 12 Einrichtungen und Dienste Zuwendungen in Höhe von 30.713,00 €. Die Förderung dieser Einrichtungen und Dienste ist wichtig, da diese für Jugendliche zentrale Treffpunkte bilden und Ausgangspunkte verschiedener Angebote und Aktivitäten sind. Ein Antrag auf Förderung konnte nicht berücksichtigt werden.
Die Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach
§ 77 SGB VIII.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der
2. Förderpriorität Einrichtungen der offenen Jugendarbeit anerkannter freier Träger der Jugendhilfe mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 20.000,00 € laut
§ 74 SGB VIII, gemäß der beigefügten Anlage, gefördert werden.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
Keine