Sachverhalt:
Mit Kreistagsbeschluss Nr. 111-9/2020 vom 12.10.2020 wurde der Landrat beauftragt,
1. als einer der
Aufgabenträger des Katastrophenschutzes i.S.d. § 2 Abs.1 Nr.4 des ThürBKG
(Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes) eine umfassende Neukonzeption
zur Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen im Saale-Orla-Kreis zu
erstellen. Diese soll mit einer Umsetzungsstrategie bis zum 31.01.2021 dem
Kreistag vorgelegt werden.
2. in Gespräche mit
den Kommunen im Landkreis zu treten, inwiefern vorhandene Warnsysteme wie z.B.
Sirenen der Feuerwehr hierfür technisch aufgerüstet werden können, und
Vereinbarungen mit den Kommunen zur Nutzung eben dieser Warnsysteme im
Katastrophenfall zu treffen.
3. die finanziellen
Mittel zur Umsetzung des Konzeptes und eventuelle Fördermöglichkeiten zu ermitteln
und in geeigneter Weise in die mittelfristige Finanzplanung des Kreises zu
integrieren und eine Einordnung in die Haushaltsplanung vorzunehmen.“
In
Umsetzung des Kreistagsbeschlusses wird durch die Verwaltung ein Konzept zur
Warnung und Information der Bevölkerung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine