Betreff
Beschluss über Teilnahme am Förderprogramm Präventionsketten
Vorlage
J/046/2023
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Besonders die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut und die Sicherstellung eines gelingenden Aufwachsens bedürfen einer Bündelung aller Kräfte und engen Zusammenarbeit der Akteure. Die Landkreise nehmen dabei eine Schlüsselstellung ein, da sie unmittelbar die Infrastruktur zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien bereitstellen und gestalten.

 

Passgenaue kommunale Unterstützungsleistungen müssen „vom Kind aus gedacht“ werden und sollen vorhandene Barrieren zwischen den unterschiedlichen Systemen und Zuständigkeiten überwinden. Dies geschieht durch kommunale Präventionsketten, die Kinder, Jugendliche und Eltern von der Schwangerschaft bis zum Übergang Schule/Beruf mit Angeboten aus Bildung, Gesundheit und Sozialem unterstützen.

 

Die Umsetzung des Förderprogrammes ist angegliedert in die Umsetzungskonzeption im Rahmen der ESF - Sozialstrategie. In dieser werden sowohl die Belange der Kinder und ihrer Familien, als auch der Menschen mit Behinderung oder von Behinderungen bedrohte, als auch die Belange der älteren Menschen berücksichtigt. Durch diese Einbettung in die Planungsprozesse des Landkreises können Synergien bestmöglich genutzt werden um nachhaltige Wirkungen zu erzielen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Thüringer Präventionsketten“.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2023

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.40001

Summe: 149.135,21

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die Förderung durch die GKV wird zugunsten der Förderung Auridis und ESF aufgegeben. Es kommt zu Änderungen im angeführten Unterabschnitt. Diese Änderung wurde erst nach Abschluss der Haushaltsplanungen bekannt.

 

Die Förderung erfolgt durch die Auridis-Stiftung und durch die ESF-Sozialstrategie zu je 50%. Bei der Auridis-Stiftung beträgt die Förderhöhe im 1. Jahr 100%, im zweiten Jahr 90% und im dritten Jahr 80%. Die Förderhöhe im ESF beträgt für den gesamten Förderzeitraum 80%.

 

Die Einnahmen belaufen sich im Jahr 2023 auf 58.488,21 Euro, im Jahr 2024 auf 61.351,68 Euro und im Jahr 2025 auf 29.295,32 Euro

 

 


Personelle Auswirkungen:

 

Die Stellenbesetzung erfolgt intern.