Sachverhalt:
Besonders die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut und die Sicherstellung eines gelingenden Aufwachsens bedürfen einer Bündelung aller Kräfte und engen Zusammenarbeit der Akteure. Die Landkreise nehmen dabei eine Schlüsselstellung ein, da sie unmittelbar die Infrastruktur zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien bereitstellen und gestalten.
Passgenaue kommunale Unterstützungsleistungen müssen „vom Kind aus gedacht“ werden und sollen vorhandene Barrieren zwischen den unterschiedlichen Systemen und Zuständigkeiten überwinden. Dies geschieht durch kommunale Präventionsketten, die Kinder, Jugendliche und Eltern von der Schwangerschaft bis zum Übergang Schule/Beruf mit Angeboten aus Bildung, Gesundheit und Sozialem unterstützen.
Die Umsetzung
des Förderprogrammes ist angegliedert in die Umsetzungskonzeption im Rahmen der
ESF - Sozialstrategie. In dieser werden sowohl die Belange der Kinder und ihrer
Familien, als auch der Menschen mit Behinderung oder von Behinderungen
bedrohte, als auch die Belange der älteren Menschen berücksichtigt. Durch diese
Einbettung in die Planungsprozesse des Landkreises können Synergien bestmöglich
genutzt werden um nachhaltige Wirkungen zu erzielen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des
Saale-Orla-Kreises beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Thüringer
Präventionsketten“.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Die
Förderung durch die GKV wird zugunsten der Förderung Auridis und ESF
aufgegeben. Es kommt zu Änderungen im angeführten Unterabschnitt. Diese
Änderung wurde erst nach Abschluss der Haushaltsplanungen bekannt.
Die
Förderung erfolgt durch die Auridis-Stiftung und durch die ESF-Sozialstrategie
zu je 50%. Bei der Auridis-Stiftung beträgt die Förderhöhe im 1. Jahr 100%, im
zweiten Jahr 90% und im dritten Jahr 80%. Die Förderhöhe im ESF beträgt für den
gesamten Förderzeitraum 80%.
Die
Einnahmen belaufen sich im Jahr 2023 auf 58.488,21 Euro, im Jahr 2024 auf
61.351,68 Euro und im Jahr 2025 auf 29.295,32 Euro
Personelle Auswirkungen:
Die Stellenbesetzung erfolgt intern.