Sachverhalt:
Von der Verwaltung ist die Jahresrechnung 2006 des Saale-Orla-Kreises einschließlich Erläuterungsbericht den Fraktionsvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden am 26.03.2007 zur Beratung zugeleitet worden. Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 des Saale-Orla-Kreises wurde den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie den Mitgliedern des Finanzausschusses übergeben.
Laut § 80 Abs.3 ThürKO ist die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten durch den Kreistag festzustellen. Anschließend ist über die Entlastung des Landrates zu beschließen. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkung aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
1. Der Kreistag stellt die Jahresrechnung 2006 des Saale-Orla-Kreises vom März 2007 fest.
2. Der Kreistag beschließt, dem Landrat für die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung 2006 gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO Entlastung zu erteilen.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
Keine