Betreff
Antrag der Fraktion Die LINKE zur Richtlinie für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII im Saale-Orla-Kreis sowie zum Wohngeld
Vorlage
AN/090/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Richtlinie für Kosten der Unterkunft und Heizung wurde letztmalig vor acht Jahren angepasst, und entspricht nicht mehr den Verhältnissen des Wohnungsmarktes. Die Grundmiete ist in vielen Fällen gestiegen, bzw. sind die Bemessungsgrößen für einen angemessenen Wohnraum anzupassen, um ausreichenden Zugang zum Wohnungsmarkt für alle Bürger zu gewährleisten. Deshalb ist es notwendig das schlüssige Konzept zu überarbeiten.

 

Die Energiepreise steigen schon seit Jahren kontinuierlich an und damit auch das Risiko von Energiearmut. Bereits 2008 waren 21,5 % der Haushalte in Deutschland von Energiearmut betroffen. Unter den Haushalten, die Grundsicherungsleistungen (nach dem SGB II und SGB XII) bezogen, waren es 91,3%, unter den Wohngeldbeziehenden fast 73%. Die durchschnittlichen Kosten für Haushaltsstrom sind seitdem um 47,2 % gestiegen, während die Regelbedarfe der Grundsicherung, aus denen Leistungsbeziehende diese Kosten zahlen müssen, im selben Zeitraum um lediglich 27,1 % angehoben wurden. Dass die Höhe der Regelbedarfe im Allgemeinen, und der darin enthaltene Anteil für Haushaltsenergie im Speziellen vollkommen unzureichend sind, wurde bereits in zahllosen Studien belegt und von Betroffenen- und Wohlfahrtsverbänden immer wieder kritisiert.

Folgen dieser Bedarfsunterdeckung sind Verschuldung und insbesondere Stromsperren (289.012 im Jahr 2019). Knapp die Hälfte der Stromsperren entfallen auf Haushalte, die Leistungen der Grundsicherung beziehen und bedeuten für die Betroffenen, dass elektrische Geräte nicht nutzbar sind, sie wortwörtlich im Dunkeln sitzen, da sie abends kein Licht haben, kein warmes Essen zubereiten können, keine Lebensmittel kühlen, z.T. kein warmes Wasser haben und teilweise auch nicht mehr heizen können.“ (siehe Tacheles e.V. Energiearmut beenden)

Angesichts der gestiegenen Kosten sind bereits jetzt höhere Nebenkosten zu verzeichnen, so dass eine Aussetzung der Heizkosten bei der Berechnung von angemessenen Wohnraum vorzunehmen ist. Da sich insbesondere auch bei Bestandskunden des Jobcenters neue Bedingungen ergeben, muss auch hier rückwirkend eine Aussetzung zu einem Stichtag 01.01.2022 erfolgen.

Da Grundsicherungsleistungsbeziehende oft nicht die Möglichkeit, ihren Energielieferanten frei zu wählen und daher auf die teureren Grundversorger angewiesen sind, ist zu prüfen, ob die Grenzen Angemessenheit bei den Heizkosten nicht auf Grundlage einer preislichen Obergrenze, sondern anhand des Verbrauchs (in kWh) zu bemessen ist. Die Kosten der verbrauchten Heizenergie sind dann immer in Höhe der aktuellen tatsächlichen Energiepreise zu erstatten. Auf diese Weise wird auch die Entwicklung der Energiepreise unmittelbar bei den zu gewährenden Leistungen für Unterkunft und Heizung abgebildet.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

 

  1. Der Kreistag empfiehlt dem Landrat die Aussetzung der aktuellen Richtlinie für Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII im Saale-Orla-Kreis, da sie den Preissteigerungen und Bedingungen des Wohnungsmarktes nicht mehr gerecht wird. Die Aussetzung der Heizkosten-Bemessung ist auch bei Bestandskunden rückwirkend zum 01.01.2022 vorzunehmen.

  2. Der Kreistag empfiehlt dem Landrat zu prüfen, ob die Grenzen Angemessenheit bei den Heizkosten anhand des Verbrauchs (in kWh) zu bemessen ist und nicht auf Grundlage einer preislichen Obergrenze. Somit würden die Kosten der verbrauchten Heizenergie immer in Höhe der aktuellen tatsächlichen Energiepreise erstattet.

 

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat eine Überarbeitung des schlüssigen Konzeptes vorzunehmen, und dieses zur Grundlage für eine Anpassung der Richtlinie für Unterkunft und Heizung zu nehmen.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt eine Aussetzung und Überprüfung der Wohngeldtabelle vorzunehmen, und somit eine Angleichung an das Leistungsspektrum im SGB-Bereich vorzunehmen.

 

  1. Das Landratsamt vermittelt den Kunden des Jobcenters sowie den kommunalen Wohnungsunternehmen Hilfestellungen beim Energiesparen. Hierzu werden bestehende Strukturen der Verbraucherzentrale und von Energieberatungen auf ein eigenes Portfolio angewendet.