Sachverhalt:
Aufgrund des § 20 a des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) drohen in Thüringen 11.000 ungeimpften
Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens Bußgelder sowie Betretungs- und
Beschäftigungsverbote. In einer Presseveröffentlichung der OTZ vom 23.02.2022
äußern sich regional ansässige Einrichtungen der von der einrichtungsbezogenen
Impfpflicht betroffenen Branche wie folgt: Diakonieverein Orlatal: „wir sind
auf alle angewiesen“, Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein: „Das Gesetz
verhindert, dass wir unseren Verpflichtungen nachkommen, es verwirre die
Beschäftigten“ sowie das Seniorenzentrum Ebersdorf: „Nicht das Impfen ist ein
Problem, sondern das Gesetz, was uns in eine prekäre Situation bringt“. Nach §
87 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind die Landkreise,
unbeschadet bestehender Verpflichtungen Dritter und nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften insbesondere verpflichtet, die erforderlichen
Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. In Wahrnehmung
dieser Verpflichtung sieht es die AfD-Kreistagsfraktion als unverzichtbar an,
dass sich der Kreistag des Saale-Orla-Kreises eindeutig gegen eine Fortgeltung
des durch Artikel 2 Nr. 1 und Artikel 23 Abs. 3 des Gesetzes zur Stärkung der
Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2022 befristet
geltenden § 20 a IfSG über den 31. Dezember 2022 hinaus auszusprechen. Hierzu
ist wegen einer entsprechenden Resolution sowohl gegenüber der Landes-, als
auch der Bundesregierung der Thüringische Landkreistag als kommunaler
Spitzenverband des Saale-Orla-Kreises anzurufen.
Beschlussvorschlag:
„Der
Landrat wird im Rahmen der Mitgliedschaft des Saale-Orla-Kreises im
Thüringischen Landkreistag beauftragt, sich gegen eine mögliche Fortgeltung des
§ 20 a IfSG über den 31. Dezember 2022 hinaus auszusprechen, um die
Sicherstellung des Versorgungsauftrages auf dem Gebiet des Gesundheitswesens im
Saale-Orla-Kreis zu gewährleisten.“