Betreff
Antrag der AfD-Fraktion bzgl. Sicherstellung des Versorgungsauftrages im Gesundheits- und Sozialwesen des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
AN/089/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Aufgrund des § 20 a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) drohen in Thüringen 11.000 ungeimpften Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens Bußgelder sowie Betretungs- und Beschäftigungsverbote. In einer Presseveröffentlichung der OTZ vom 23.02.2022 äußern sich regional ansässige Einrichtungen der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Branche wie folgt: Diakonieverein Orlatal: „wir sind auf alle angewiesen“, Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein: „Das Gesetz verhindert, dass wir unseren Verpflichtungen nachkommen, es verwirre die Beschäftigten“ sowie das Seniorenzentrum Ebersdorf: „Nicht das Impfen ist ein Problem, sondern das Gesetz, was uns in eine prekäre Situation bringt“. Nach § 87 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind die Landkreise, unbeschadet bestehender Verpflichtungen Dritter und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. In Wahrnehmung dieser Verpflichtung sieht es die AfD-Kreistagsfraktion als unverzichtbar an, dass sich der Kreistag des Saale-Orla-Kreises eindeutig gegen eine Fortgeltung des durch Artikel 2 Nr. 1 und Artikel 23 Abs. 3 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2022 befristet geltenden § 20 a IfSG über den 31. Dezember 2022 hinaus auszusprechen. Hierzu ist wegen einer entsprechenden Resolution sowohl gegenüber der Landes-, als auch der Bundesregierung der Thüringische Landkreistag als kommunaler Spitzenverband des Saale-Orla-Kreises anzurufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Landrat wird im Rahmen der Mitgliedschaft des Saale-Orla-Kreises im Thüringischen Landkreistag beauftragt, sich gegen eine mögliche Fortgeltung des § 20 a IfSG über den 31. Dezember 2022 hinaus auszusprechen, um die Sicherstellung des Versorgungsauftrages auf dem Gebiet des Gesundheitswesens im Saale-Orla-Kreis zu gewährleisten.“