Sachverhalt:
Gemäß § 4 des Thüringer Gesetzes über die
Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) sind die Landkreise Träger der
Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler. Die Träger der
Schülerbeförderung entscheiden bei einer notwendigen Beförderung, ob sie die
anspruchsberechtigten Schüler zur Schule befördern oder ihnen oder ihren Eltern
die notwenden Aufwendungen für den Schulweg erstatten. Dazu hatte der
Saale-Orla-Kreis bereits eine Satzung erlassen. Diese soll auf Anregung des
Kreistages und der Verwaltung aktualisiert werden.
Regelungsbedarf gibt es im Bereich der
Klarstellung des Antragsverfahrens, insbesondere im Bereich des
Schülerspezialverkehrs, im Bereich Praktikum, beim Datenschutz und bei der
Verfahrensweise der Rückerstattung. Ebenso waren redaktionelle Änderungen
notwendig.
Die Satzung wurde so formuliert, dass die
Bürgerinnen und Bürger etwaige Modalitäten der Schülerbeförderung aus der
Satzung eindeutig herauslesen können. Außerdem wurde die Neufassung an die
bereits praktizierte Verfahrensweise im Bereich der Rückerstattung angepasst.
Anregungen aus dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wurden berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises
beschließt die Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung des
Saale-Orla-Kreises in der als Anlage beigefügten Fassung.“
Personelle Auswirkungen:
keine