Betreff
Antrag der UBV-Fraktion bzgl. Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Saale-Orla-Kreis
Vorlage
AN/088/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat am Dienstag, 24. Mai 2016, per Kabinettsbeschluss eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen verabschiedet. Sie hat damit auf die Problematik der ungebremsten Vermehrung freilebender Katzen reagiert, auf die Tierschutzorganisationen und Veterinärämter in der Vergangenheit wiederholt aufmerksam gemacht und Abhilfe gefordert hatten. Denn auch in Thüringen nehmen die Kolonien herrenloser, verwilderter Katzen zu, so dass aus Gründen des Tierschutzes Handlungsbedarf besteht. Mit der vom Kabinett verabschiedeten Verordnung werden die Landkreise und kreisfreien Städte dazu ermächtigt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Insgesamt seien inzwischen in sieben Landkreisen oder kreisfreien Städten sogenannte Kastrationsverordnungen erlassen worden, heißt es in der Antwort des Thüringer Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Maik Kowalleck. Zu den Kommunen, die entsprechende Verordnungen erlassen haben, gehören nach Angaben des Sozialministeriums neben Erfurt unter anderem Weimar und Gera sowie die Landkreise Altenburger Land, Eichsfeld, Gotha und Nordhausen, für zumindest Teile ihres Gebietes.

Nach Schätzungen von Tierschutzorganisationen wie "Vier Pfoten" leben in Deutschland mehr als zwei Millionen streunende Katzen auf den Straßen. Und es werden immer mehr. PETA schätzt beispielsweise, dass eine einzige unkastrierte Streunerkatze in nur 7 Jahren um die 370.092 Nachkommen zeugen kann.

Verwilderte, freilebende Katzen sind aufgrund ihrer schweren Lebensbedingungen anfälliger für Krankheiten. Und da sie in der Regel nicht geimpft sind, können sich Katzenseuche, Katzenschnupfen und Co. ungehindert verbreiten. Dies gefährdet auch Freigänger-Katzen, die ein festes Zuhause haben. Eine bundesweite Kastrationspflicht für freilaufende Katzen gibt es zurzeit noch nicht (Stand: März 2019). Allerdings wurde das Tierschutzgesetz 2013 um den § 13b, die sogenannte Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen, ergänzt.

Aufgrund des § 13b Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 87 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666), in Verbindung mit § 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach § 13b des Tierschutzgesetzes und zur Regelung des damit verbundenen Mehrbelastungsausgleichs (ThürTierSchErmVO) vom 15. Juni 2016 (GVBl. S. 251) können Landkreise eine derartige Verordnung erlassen.

In Regionen, in der zu viele streunende Katzen herumlaufen, können Länder und Kommunen eine Kastrationspflicht einführen. Ungesicherter Freigang für fortpflanzungsfähige Katzen kann von den jeweiligen Landesregierungen verboten oder eingeschränkt werden. In den Landkreisen Altenburger Land und Eichsfeld existieren bereits derartige Verordnungen, die als Muster für den Saale-Orla-Kreis dienen können.

Im Gesetz steht außerdem, dass Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben, gekennzeichnet und registriert werden müssen – etwa mit einem Mikrochip. So können Katzenhalter, die ihre fortpflanzungsfähige Katze unkontrolliert draußen herumlaufen lassen, ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden.

Die Pflicht zur Kastration der freilaufenden Katzen bzw. des Verbotes des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen in den oben genannten Gebieten ist ein verhältnismäßiges Mittel, um Leiden, Schmerzen und Schäden der zukünftigen Katzenpopulation einzudämmen.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Landrat wird beauftragt, eine Verordnung gemäß § 13 b Tierschutzgesetz über den Schutz freilebender Katzen im Saale-Orla-Kreis, mittels möglicher Kastrationspflicht, Registrierung und Kennzeichnung zu erarbeiten.

Die Verordnung ist im zuständigen Ausschuss vorzuberaten und noch 2022 im Kreistag zu beschließen“

 


Verordnung zum Schutz freilebender Katzen Altenburger Land 2016