Sachverhalt:
Über die Förderebene 3 werden zum überwiegenden Teil
selbstverwaltete Jugendräume in Gemeinden gefördert. Diese sind unerlässlich
für die Gemeinwesen orientierte Jugendarbeit im ländlich geprägten
Saale-Orla-Kreis. Im Haushaltsjahr 2022 stehen dafür finanzielle Mittel in Höhe
von 5.000,00 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt auf der Basis der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes
nach §§11-14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
(KJSG) im Saale-Orla-Kreis vom 01.01.2022“ i. V. m. §§ 16 ff. Thüringer
Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG).
Die überplanmäßigen Ausgaben sollen mittels Umbuchung
(ÜPL) aus der Haushaltsstelle 1.45140 gedeckt werden. Dem erhöhten Bedarf ist
insbesondere auch im Ergebnis der Prüfung der Jugendhilfeeinrichtungen durch
den Thüringer Rechnungshof gerecht zu werden.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des
Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der Förderebene 3- Förderung von
Maßnahmen der offenen Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit sonstiger freier Träger
(Jugendvereine, Jugendgruppen und Jugendinitiativen) mit einer Gesamtzuwendung
in Höhe von 6.600,00 EUR im Haushaltsjahr 2022 gefördert werden .“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
1.45140. |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine