Betreff
Förderung von Maßnahmen der offenen Jugendarbeit/ Jugendsozialrbeit sonstiger freier Träger - Förderebene 3
Vorlage
J/043/2022
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Über die Förderebene 3 werden zum überwiegenden Teil selbstverwaltete Jugendräume in Gemeinden gefördert. Diese sind unerlässlich für die Gemeinwesen orientierte Jugendarbeit im ländlich geprägten Saale-Orla-Kreis. Im Haushaltsjahr 2022 stehen dafür finanzielle Mittel in Höhe von 5.000,00 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt auf der Basis der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes nach §§11-14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Saale-Orla-Kreis vom 01.01.2022“ i. V. m. §§ 16 ff. Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG).

 

Die überplanmäßigen Ausgaben sollen mittels Umbuchung (ÜPL) aus der Haushaltsstelle 1.45140 gedeckt werden. Dem erhöhten Bedarf ist insbesondere auch im Ergebnis der Prüfung der Jugendhilfeeinrichtungen durch den Thüringer Rechnungshof gerecht zu werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der Förderebene 3- Förderung von Maßnahmen der offenen Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit sonstiger freier Träger (Jugendvereine, Jugendgruppen und Jugendinitiativen) mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 6.600,00 EUR im Haushaltsjahr 2022 gefördert werden .“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.47010

Summe: 6.600,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1.45140.

2.000,00

Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine