Betreff
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis
Vorlage
J/041/2022
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Der Thüringer Landtag hat sich zur „Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik für Thüringen“ bekannt, die insbesondere jungen Menschen in der Phase zwischen Eintritt in die Sekundarstufe bis zum Ende der Ausbildung in den Blick nimmt und einen Schwerpunkt auf die Ausweitung ihrer Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten legt. Ziel ist eine jugendgerechte Politik, die ressortübergreifend positive Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen aller jungen Menschen in Thüringen schaffe. Dazu gehört u.a. auch die Stärkung von jungen Menschen im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Februar 2009, das zuletzt durch Gesetz vom 30. Juni 2020 (GVBl. S. 345) geändert wurde.

Diese Gesetzesneufassung und Aktualisierung wurde in der Präambel der zu änderten Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis aufgenommen und berücksichtigt.

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat in seiner Sitzung am 07.03.2022 die Satzung des Jugendparlaments des Saale-Orla-Kreises beschlossen, die am Tag nach ihrer Bekanntmachung am 18. März 2022 in Kraft getreten ist. Dadurch soll auf Kreisebene jungen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, sich an politischen Prozessen umfangreich beteiligen zu können.

 

Gemäß § 4 Absatz 2, Satz 6 der Satzung des Jugendparlaments des Saale-Orla-Kreises wählt das Jugendparlament Delegierte für die Ausschüsse, u.a. einen Delegierten für den Jugendhilfeausschuss.

Die Aufgaben und Rechte des Delegierten regelt § 12 dieser Satzung. Ihm werden u.a. umfangreiche Rede- und Antragsrechte gewährt.

 

Um diese Vorgaben in der parlamentarischen Jugendbeteiligung umzusetzen, bedarf es der Anpassung und Änderung der Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis in § 4 Absatz 1 und Absatz 8 Satz 2.

Der gewählte Delegierte für den Jugendhilfeausschuss wird als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses neu in § 4 Absatz 8 Satz 2 im Punkt h aufgenommen.

Die Anzahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erhöht sich dadurch um ein weiteres Mitglied auf insgesamt 18 beratende Mitglieder (§ 4 Absatz 1 der Satzung des Jugendamtes des Saale-Orla-Kreises).

 

Der Entwurf der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis ist als Anlage 1 beigefügt.


 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis in der als Anlage 1 beigefügten Fassung zu beschließen.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.00200.40000

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Das Jugendparlament wird durch die Kreisverwaltung sozialpädagogisch und verwaltungsrechtlich begleitet und unterstützt.   

Zahlung von Sitzungsgeld und Fahrtkosten gemäß Hauptsatzung des SOK.


Personelle Auswirkungen:

 

keine