Betreff
Satzung über die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Saale-Orla-Kreis (FlüU-BS-SOK)
Vorlage
KT/072/2021
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

 

Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis hält an mehreren Standorten im Kreisgebiet Unterkünfte für Asylbewerber in Form von Gemeinschafts- und Einzelunterkünften vor. Mit ihrer Anerkennung sind die Asylbewerber verpflichtet, die kreislichen Flüchtlingsunterkünfte zu verlassen und sich eigenen Wohnraum zu suchen. Sofern die Bewohner nicht sofort eine eigene Wohnung finden, können sie bis zum Zeitpunkt ihres Auszuges in den vom Saale-Orla-Kreis bereitgestellten Unterkünften verbleiben. Diese Situation tritt in der Praxis regelmäßig auf.

 

In Fällen eines solchen Rechtskreiswechsels vom Status eines Asylbewerbers zu einem anerkannten Geflüchteten erfolgt jedoch keine Kostenerstattung mehr seitens des Landes Thüringen nach ThürFlüKEVO. Die Rechtskreiswechsler sind aus diesem Grund verpflichtet, aus den ihnen zur Verfügung stehenden Barmitteln die Unterkunftskosten selbst zu tragen.

 

Soweit diese Rechtskreiswechsler Leistungen nach dem SGB II beziehen, können diese Leistungen in Höhe der Kosten der Unterkunft an den Saale-Orla-Kreis erstattet werden.

Das Jobcenter fordert hierzu eine rechtliche Erstattungsgrundlage zwischen dem Saale-Orla-Kreis und den Rechtskreiswechslern, z. B. in Form eines Untermietvertrages oder einer Nutzungsvereinbarung. Auf Grund des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwandes sollen die Flüchtlingsunterkünfte nun als öffentliche Einrichtung gewidmet werden. Dies dient der späteren Erhebung von Benutzungsgebühren (vgl. hierzu KT-Vorlage bzgl. der Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Saale-Orla-Kreis (FlüU-GS-SOK)).

 

Die Satzung soll somit in erster Linie eine Benutzungsregelung für Anerkannte schaffen, zu deren Unterbringung der Saale-Orla-Kreis zwar rechtlich nicht mehr verpflichtet ist, die aber zur Vermeidung von Obdachlosigkeit dennoch – zumindest vorübergehend – weiterhin in den kreiseigenen Unterkünften wohnen.

 

Darüber hinaus soll der Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung auf diese Weise insgesamt noch stärkeres rechtliches Gewicht verliehen werden. Die bislang abgeschlossenen Nutzungsvereinbarungen mit Anerkannten entfalten schließlich nur eine geringere rechtliche Regelungswirkung, verursachen in der Praxis aber einen hohen Arbeitsaufwand.

 

Die Satzung soll zudem eine erleichterte Durchsetzung von Ge- und Verboten, insb. hinsichtlich der Hausordnung sowie bessere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen (z.B. Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren) ermöglichen. Nicht zuletzt lassen sich auch Besucherregelungen, interne Umzüge, Beendigungen des Wohnverhältnisses usw. mit der Satzung rechtsverbindlich gestalten.

 

In Thüringen arbeitet der Wartburgkreis bereits seit mehreren Jahren erfolgreich mit dem rechtlichen Konstrukt einer Benutzungs- sowie Gebührensatzung. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat der Satzungseinführung seinerzeit die aufsichtsrechtliche Zustimmung erteilt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Satzung über die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Saale-Orla-Kreis (FlüU-BS-SOK) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

Keine