Sachverhalt:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben aus dem Kinder-und Jugendhilfegesetz. Diese Planung in Teilfachplänen ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Demnach erstellt der örtliche Träger der Jugendhilfe einen Jugendförderplan als Teilfachplan der Jugendhilfeplanung. In diesem ist das Leistungs-spektrum gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) aufgenommen.
Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII ist
- der Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
- der Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Mit Ablauf des Planungszeitraumes zum 31.12.2021 macht sich eine Fortschreibung des Jugendförderplanes erforderlich. Der vorliegende Jugendförderplan wurde in dem zu diesem Zweck gebildeten Unterausschuss „Fortschreibung des Jugendförderplanes“ vorberaten.
Schwerpunktmäßig behandelt der Teilfachplan die Weiterentwicklung und den Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit im Saale-Orla-Kreis. Mit der Betrachtung des abgelaufenen Planungszeitraumes auch mit Blick auf die Arbeit in Pandemiezeiten wurden Bedarfe für die Kinder- und Jugendarbeit mit entsprechenden Maßnahmen herausgearbeitet. Analog wurde das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit betrachtet. In diesem Zusammenhang wurde nicht nur der Erhalt der Schulstandorte, an denen Schulsozialarbeit etabliert ist, thematisiert. Es wird sich für eine sukzessive Erweiterung der Schulstandorte bis zu einer flächendeckenden Ausstattung mit Schulsozialarbeit ausgesprochen. Prioritär sind zusätzliche Mittel des zuständigen Ministeriums zu akquirieren.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag des Saale-Orla-Kreises, den Jugendförderplan des Saale-Orla-Kreises für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
DK 3310 |
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730600,00 |
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Bemerkungen:
Jährliche Erweiterung der Schulstandorte mit Schulsozialarbeit durch 2 zusätzliche VbE ab 2023 bis zum flächendeckenden Ausbau (vorrangig durch Mittel des TMBJS, ansonsten kreiseigene Mittel)
Personelle Auswirkungen:
keine