Betreff
Beschluss zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme: Abriss eines einsturzgefährdeten Gebäudes in Göschitz, Ortsstraße 25a, einschließlich Entsorgung des Abbruchmaterials
Vorlage
BVA/073/2021
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

 

Das Gebäude ist durch jahrelangen Leerstand, einer defekten Dachhaut und unterbliebenen Instandhaltungsmaßnahmen in seiner Standsicherheit gefährdet.

Ein hofseitiger Dachbereich des Gebäudes ist bereits eingestürzt. Durch den Bruch einer dortigen Mittelpfette kommt es zu unkontrollierten Lasteintragungen auf die Giebelflächen, so auch auf die Giebelfläche die sich unmittelbar an der Ortsverbindungsstraße Göschitz-Förthen befindet.

Bei weiteren Verschiebungen des statischen Systems muss durch die entstehende Hebelwirkung der Mittelpfette im Bereich des Giebelauflagers mit dem Ausbrechen von Mauerwerksteilen aus dem straßenseitigen Giebel gerechnet werden. Die Absturzhöhe beträgt ca. 8 Meter und stellt eine erhebliche Gefahr für die Benutzer der Verkehrsfläche dar.

Das gesamte Gebäude ist in seinen tragenden und aussteifenden Teilen zerstört. Sämtliche Decken über dem Erdgeschoss sind nicht mehr tragfähig, bzw. bereits schon eingestürzt. Die aussteifenden Querwände sind bereits eingebrochen und können ihre stabilisierende Funktion nicht mehr wahrnehmen.

Hieraus ist eine Einsturzgefahr des Gebäudes und somit eine akute Gefährdung der Benutzer der Verkehrsfläche abzuleiten.

Um eine sofortige längere Vollsperrung der Ortsverbindungsstraße zu verhindern und den Abriss sachgerecht vorzubereiten, ist durch den FD Bauordnung eine Notsicherung des gefährdeten Giebels veranlasst worden.

Hierbei handelt es sich aber nur um eine temporäre Notlösung, da bereits große Dachflächen zerstört sind und weiteres Niederschlagswasser ungehindert eindringen kann, dies wird die Standsicherheit des Gebäudes weiter negativ beeinflussen und letztendlich zum Einsturz führen.

Durch den FD Bauordnung wird ein Leistungsverzeichnis erarbeitet, welches dann im Rahmen einer Ausschreibung mehreren Abbruchfirmen zur Abgabe eines Angebots vorgelegt wird.

Der erforderliche Abriss einschließlich Entsorgung des anfallenden Abbruchmaterials wird ca. 100.000 € kosten.

Die Haushaltsmittel hierfür sind eingestellt.

Das Grundstück ist herrenlos.

 


Beschlussvorschlag:

  

„Der Bau-und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 (3) Thüringer Gemeindehaushaltverordnung (ThürGemHV) genannten und im Ausschuss vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die Durchführung der Maßnahme - Abriss des einsturzgefährdeten Gebäudes in Göschitz, Ortstraße  25a, einschließlich Entsorgung des Abbruchmaterials.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.61300.57100

Summe: 100000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine