Sachverhalt:
Das Gebäude ist durch jahrelangen Leerstand,
einer defekten Dachhaut und unterbliebenen Instandhaltungsmaßnahmen in seiner
Standsicherheit gefährdet.
Ein hofseitiger Dachbereich des Gebäudes ist
bereits eingestürzt. Durch den Bruch einer dortigen Mittelpfette kommt es zu
unkontrollierten Lasteintragungen auf die Giebelflächen, so auch auf die
Giebelfläche die sich unmittelbar an der Ortsverbindungsstraße Göschitz-Förthen
befindet.
Bei weiteren Verschiebungen des statischen
Systems muss durch die entstehende Hebelwirkung der Mittelpfette im Bereich des
Giebelauflagers mit dem Ausbrechen von Mauerwerksteilen aus dem straßenseitigen
Giebel gerechnet werden. Die Absturzhöhe beträgt ca. 8 Meter und stellt eine
erhebliche Gefahr für die Benutzer der Verkehrsfläche dar.
Das gesamte Gebäude ist in seinen tragenden
und aussteifenden Teilen zerstört. Sämtliche Decken über dem Erdgeschoss sind
nicht mehr tragfähig, bzw. bereits schon eingestürzt. Die aussteifenden
Querwände sind bereits eingebrochen und können ihre stabilisierende Funktion
nicht mehr wahrnehmen.
Hieraus ist eine Einsturzgefahr des Gebäudes
und somit eine akute Gefährdung der Benutzer der Verkehrsfläche abzuleiten.
Um eine sofortige längere Vollsperrung der
Ortsverbindungsstraße zu verhindern und den Abriss sachgerecht vorzubereiten,
ist durch den FD Bauordnung eine Notsicherung des gefährdeten Giebels
veranlasst worden.
Hierbei handelt es sich aber nur um eine
temporäre Notlösung, da bereits große Dachflächen zerstört sind und weiteres
Niederschlagswasser ungehindert eindringen kann, dies wird die Standsicherheit
des Gebäudes weiter negativ beeinflussen und letztendlich zum Einsturz führen.
Durch den FD Bauordnung wird ein Leistungsverzeichnis
erarbeitet, welches dann im Rahmen einer Ausschreibung mehreren Abbruchfirmen
zur Abgabe eines Angebots vorgelegt wird.
Der erforderliche Abriss einschließlich
Entsorgung des anfallenden Abbruchmaterials wird ca. 100.000 € kosten.
Die Haushaltsmittel hierfür sind
eingestellt.
Das Grundstück ist herrenlos.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau-und Vergabeausschuss nimmt die in §
10 (3) Thüringer Gemeindehaushaltverordnung (ThürGemHV) genannten und im
Ausschuss vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die Durchführung
der Maßnahme - Abriss des einsturzgefährdeten Gebäudes in Göschitz,
Ortstraße 25a, einschließlich Entsorgung
des Abbruchmaterials.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine