Betreff
Jahresabschluss 2020 der Kreissparkasse Saale-Orla
Vorlage
KT/071/2021
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Gemäß § 20 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) vom 19. Juli 1994 (GVBl. S 911), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2019 (GVBl. S. 283), hat der Verwaltungsrat der Sparkasse nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes, den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen sowie den Lagebericht der Vertretungskörperschaft des Trägers – dem Kreistag – vorzulegen.

Auf dieser Grundlage hat der Kreistag über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass gemäß § 20 Abs. 5 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saale-Orla für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt wird.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Siehe "Feststellung des Jahresabschlusses der Kreissparkasse Saale-Orla zum 31.12.2020".


Personelle Auswirkungen:

 

keine