Sachverhalt:
Der Saale-Orla-Kreis ist Eigentümer von
zahlreichen Grundstücken in seinem Landkreisgebiet. Hierzu zählen neben
Verwaltungs- und Schulgebäuden auch Kreisstraßen, die sich in seiner
Straßenbaulast befinden. Über den Zustand derselben liegen den Kreistagsmitgliedern
bislang keine fundamentierten Informationen vor. Sie brauchen diese aber, um
sich mit der Investitionsplanung des Landkreises bei Beschlussfassung über
seine Haushaltssatzungen nachhaltig beschäftigen zu können. Aufgrund § 76 Abs.
4 der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der
Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV) können über
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und bewegliche Sachen, die nicht
kostenrechnenden Einrichtungen dienen, sowie über sonstige vermögenswerte Rechte
Anlagenachweise geführt werden. Dies ist aufgrund einer sachgerechten
langfristigen Investitionsplanung für den Saale-Orla-Kreis auch erforderlich.
Auf die Antwort des Landrates vom 12. Oktober 2021 zur Anfrage der
AfD-Kreistagsfraktion vom 5. Oktober 2021 zum Ausbauzustand von Kreisstraßen in
Straßenbaulastträgerschaft des Saale-Orla-Kreises wird im Übrigen Bezug
genommen.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag
beschließt, dass der Landrat beauftragt wird, dem Kreistag zur sachgerechten
Sicherung seiner Investitionsplanung bis zum 31. März 2022 einen Anlagenachweis
nach § 76 ThürGemHV über landkreiseigene Grundstücke inklusive Kreisstraßen mit
Ausbauzustandsbewertung durch das Bauamt des Landratsamtes (abgestuft nach
Noten 1 - sehr guter Zustand - bis Ziffer 5 - nicht hinnehmbarer mangelhafter
Zustand -) vorlegt.