Betreff
Antrag der AfD-Fraktion bzgl. Nachweis von Anlagevermögen des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
AN/071/2021
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Saale-Orla-Kreis ist Eigentümer von zahlreichen Grundstücken in seinem Landkreisgebiet. Hierzu zählen neben Verwaltungs- und Schulgebäuden auch Kreisstraßen, die sich in seiner Straßenbaulast befinden. Über den Zustand derselben liegen den Kreistagsmitgliedern bislang keine fundamentierten Informationen vor. Sie brauchen diese aber, um sich mit der Investitionsplanung des Landkreises bei Beschlussfassung über seine Haushaltssatzungen nachhaltig beschäftigen zu können. Aufgrund § 76 Abs. 4 der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV) können über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und bewegliche Sachen, die nicht kostenrechnenden Einrichtungen dienen, sowie über sonstige vermögenswerte Rechte Anlagenachweise geführt werden. Dies ist aufgrund einer sachgerechten langfristigen Investitionsplanung für den Saale-Orla-Kreis auch erforderlich. Auf die Antwort des Landrates vom 12. Oktober 2021 zur Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion vom 5. Oktober 2021 zum Ausbauzustand von Kreisstraßen in Straßenbaulastträgerschaft des Saale-Orla-Kreises wird im Übrigen Bezug genommen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass der Landrat beauftragt wird, dem Kreistag zur sachgerechten Sicherung seiner Investitionsplanung bis zum 31. März 2022 einen Anlagenachweis nach § 76 ThürGemHV über landkreiseigene Grundstücke inklusive Kreisstraßen mit Ausbauzustandsbewertung durch das Bauamt des Landratsamtes (abgestuft nach Noten 1 - sehr guter Zustand - bis Ziffer 5 - nicht hinnehmbarer mangelhafter Zustand -) vorlegt.