Sachverhalt:
Als Ausdruck praktizierter Wirtschaftsdemokratie sind im Rahmen gesetzlich geregelter Mitbestimmung (z.B. Thüringen Kliniken) und außerhalb dieser (z.B. Bildungszentrum Saalfeld) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer landkreiseigener Gesellschaften in deren Aufsichtsräten vertreten.
Wir begründen den Antrag mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der KomBus-Belegschaft mit den Belegschaften der anderen Unternehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt den Landrat, folgende Änderung der Gesellschaftssatzung in die Gesellschafterversammlung der KomBus GmbH einzubringen:
1. § 13 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern.“
2. § 13 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt ergänzt:
„… und ein Mitglied aus dem Betriebsrat entstandt.“