Sachverhalt:
Über die Förderebene 3 werden zum überwiegenden Teil selbstverwaltete Jugendräume in Gemeinden gefördert. Diese sind unerlässlich für die Gemeinwesen orientierte Jugendarbeit im ländlich geprägten Saale-Orla-Kreis. Im Haushaltsjahr 2021 stehen dafür finanzielle Mittel in Höhe von 5.000,00 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der Förderebene 3 - Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sonstiger Träger der Jugendhilfe mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 2.925,00 EUR im Haushaltsjahr 2021 gefördert werden (siehe Anlage).“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine