Betreff
Förderung von Einrichtungen und Diensten anerkannter Träger der Jugendhilfe - Förderebene 2
Vorlage
J/029/2021
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

 

Über die Förderebene 2 können betreute, offene Einrichtungen der Jugendarbeit sowie geschäftsführende Aufgaben der Jugendverbandsarbeit durch den Landkreis gefördert werden. Dafür stehen im Haushaltsjahr 2021 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR zur Verfügung. Drei anerkannte freie Träger beantragten für ihre Einrichtungen und Dienste insgesamt 16.970,00 €. Diese Einrichtungen und Dienste werden als förderwürdig und fördernotwendig betrachtet. Die Förderung erfolgt auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der Förderebene 2 - Förderung anerkannter freier Träger Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit anerkannter freier Träger der Jugendhilfe mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 16.970,00 EUR im Haushaltsjahr 2021 gefördert werden (siehe Anlage).“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.45140

Summe: 20000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

Keine