Sachverhalt:
Über die Förderebene 2 können betreute, offene
Einrichtungen der Jugendarbeit sowie geschäftsführende Aufgaben der
Jugendverbandsarbeit durch den Landkreis gefördert werden. Dafür stehen im
Haushaltsjahr 2021 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR zur Verfügung.
Drei anerkannte freie Träger beantragten für ihre Einrichtungen und Dienste
insgesamt 16.970,00 €. Diese Einrichtungen und Dienste werden als förderwürdig
und fördernotwendig betrachtet. Die Förderung erfolgt auf der Basis der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der
Jugendhilfe und über den Abschluss von Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII.
Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass in der Förderebene
2 - Förderung anerkannter freier Träger Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
und der Jugendverbandsarbeit anerkannter freier Träger der Jugendhilfe mit
einer Gesamtzuwendung in Höhe von 16.970,00 EUR im Haushaltsjahr 2021 gefördert
werden (siehe Anlage).“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
Keine