Betreff
Perspektiven zur Rückkehr in den Schul- und Kitabetrieb im Saale-Orla-Kreis
Vorlage
AN/052/2021
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Dringlichkeit ergibt sich, da gestern die bereits geltende Allgemeinverfügung des Landkreises um weitere 2,5 Wochen verlängert wurde. Tausende Eltern und Angehörige von Kindern, die einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, sind somit abermals gezwungen auf familiäre Lösungen zurückzugreifen. Dieser Zustand hält nunmehr seit 4 Monaten an.

Aufgrund der geltenden Verordnung des Freistaat Thüringen, wurde den Kommunen ein Handlungsspielraum zugesprochen. Hierzu ergeben sich von meiner Seite her Fragen bzgl. ob und inwieweit diese genutzt werden (könnten).

Der dringliche TOP soll dazu dienen um Bedürfnisse für die Familienin den Fokus zu rücken und Perspektiven für diese transparent zu erarbeiten.

 

Hierzu habe ich bereits an die Kreisverwaltung folgende Fragen:

- Wurde (intern) die Bereitstellung von Schnelltests zur Absicherung der Notbetreuung in den Kitas/Schulen, sowie ggf. deren Einsatz im eingeschränkten Regelbetrieb, erörtert?

Wann ja, mit welchem Ergebnis?

 

- Ist von Seiten der Kreisverwaltung geplant, Schnelltests für o.g. Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, um die Notbetreuung und ggf. den eingeschränkten Regelbetrieb abzusichern?

 

Zur Zeit werden die Schnelltests für die Mitarbeiterinnen zum Teil durch kreative Lösungen trägerintern beschafft, jedoch ohne Finanzierungsgrundlage. Sobald die Tests vor Ort angeboten werden, ist eine größere Akzeptanz zur Durchführung beim Personal gegeben, was wiederum zur Sicherung der Gesundheit sowie des Betriebes der Einrichtungen beiträgt.

 

- Darüber hinaus rege ich an, den Einrichtungen sogenannte Spuktests zur Verfügung zu stellen, um diese, basierend auf Freiwilligkeit den Eltern zur Anwendung vor Betreten der Einrichtung zu überlassen und anzuwenden. Dies könnte ein- bzw. zweimal pro Woche geschehen.

  Im Diakonieverein Orlatal wird dieses Modell wahrscheinlich nächste Woche in ein oder zwei Kindergärten erprobt.

 

- Gibt es eine Rechtsgrundlage, welche den Trägern erlaubt, dass vor dem Betreten der Einrichtung mindestens 1x/Woche ein Spuktest der Kinder durchzuführen ist?

   Falls dieser positiv auf Covid19-Virenlast hinweist, ist umgehend ein Abstrich mittels PCR-Test vorzunehmen, um das vorherige Ergebnis zu verifizieren.

 

Ich bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sich auf o.g. Fragen vorzubereiten und ggf., falls noch nicht geschehen, alternative Lösungswege zu erarbeiten.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises befürwortet, dass der Saale-Orla-Kreis den durch den gemeinsamen Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 11.03.2021 eingeräumten Beurteilungsspielraum für alternative Maßnahmen zur Schließung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen für die zukünftigen Zeiträume nach dem 01.04.2021 (Ablauf der gegenwärtigen Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises) prüft und – wenn möglich – ausschöpft.“