Sachverhalt:
Der Thüringer Landtag hat sich zur „Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik für Thüringen" bekannt, die insbesondere junge Menschen in der Phase zwischen Eintritt in die Sekundarstufe bis zum Ende der Ausbildung in den Blick nimmt und einen Schwerpunkt auf die Ausweitung ihrer Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten legt. Ziel ist eine jugendgerechte Politik, die ressortübergreifend positive Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen aller jungen Menschen in Thüringen schaffe. Die Interessen junger Menschen werden in Thüringen ernst genommen und vom Gesetzgeber entsprechend aufgegriffen. Dazu gehört u.a. auch die Stärkung der Mitwirkung von jungen Menschen im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2019 (GVBI. S. 18). Diese Mitwirkung soll von jungen Menschen in allen Lebensbereichen auch praktisch ermöglicht werden z.B.in Jugendeinrichtungen und Jugendverbänden, in der Schule, im Arbeitsleben und im politischen Leben. Deshalb gehören künftig junge Menschen aus den Stadt- oder Kreisschülervertretungen als beratende Mitglieder den örtlichen Jugendhilfeausschüssen an. Somit wird nicht nur über, sondern auch mit jungen Menschen gesprochen und sie erhalten die Möglichkeit, ihre Interessen wirksam zu vertreten
Darüber hinaus kann gemäß § 5 Absatz 3a Satz 1
ThürKJHAG die Satzung des Jugendamtes bestimmen, dass weitere Personen dem
Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören. Entsprechend dieser
Regelung wird, mit der Zweiten
Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes, dem Antrag der UBV Fraktion
des Kreistages AN/063/2019 Rechnung getragen, Kreiselternsprecher als beratende
Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden.
Die Neuregelungen der Zweiten Satzung zur Änderung der
Satzung des Jugendamtes, zuletzt im
Jahr 2014 durch Beschluss des zuständigen Kreistages des SOK (§ 98 Absatz 1
ThürKO i.V.m. §§ 69 ff. SGB VIII und §§ 2 ff. Thür KJHAG) geändert beinhalten:
· die Entsendung von jeweils 2 Personen aus den Kreisschüler- und Kreiselternvertretungen, des Saale-Orla-Kreises die unterschiedlichen Schularten angehören, als beratende Mitglieder gemäß § 5 Absatz 2a und 3a ThürKJHAG in den Jugendhilfeausschuss sowie
· eine jugendgerechte Ausgestaltung des der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.
Der Entwurf zur Zweiten Satzung zur Änderung der
Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis ist als Anlage 1 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des
Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag die Zweite Satzung zur Änderung der
Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis in der als Anlage 1 beigefügten
Fassung zu beschließen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
in Form von Sitzungsgeldern für die neu hinzugekommenen beratenden Mitglieder
Personelle Auswirkungen:
keine