Betreff
Beschlussempfehlung an den Kreistag des Saale-Orla-Kreises über die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis
Vorlage
J/006/2019
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Der Thüringer Landtag hat sich zur „Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik für Thüringen" bekannt, die insbesondere junge Menschen in der Phase zwischen Eintritt in die Sekundarstufe bis zum Ende der Ausbildung in den Blick nimmt und einen Schwerpunkt auf die Ausweitung ihrer Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten legt. Ziel ist eine jugendgerechte Politik, die ressortübergreifend positive Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen aller jungen Menschen in Thüringen schaffe. Die Interessen junger Menschen werden in Thüringen ernst genommen und vom Gesetzgeber entsprechend aufgegriffen.  Dazu gehört u.a. auch die Stärkung der Mitwirkung von jungen Menschen im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2019 (GVBI. S. 18). Diese Mitwirkung soll von jungen Menschen in allen Lebensbereichen auch praktisch ermöglicht werden z.B.in Jugendeinrichtungen und Jugendverbänden, in der Schule, im Arbeitsleben und im politischen Leben. Deshalb gehören künftig junge Menschen aus den Stadt- oder Kreisschülervertretungen als beratende Mitglieder den örtlichen Jugendhilfeausschüssen an. Somit wird nicht nur über, sondern auch mit jungen Menschen gesprochen und sie erhalten die Möglichkeit, ihre Interessen wirksam zu vertreten

Darüber hinaus kann gemäß § 5 Absatz 3a Satz 1 ThürKJHAG die Satzung des Jugendamtes bestimmen, dass weitere Personen dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören. Entsprechend dieser Regelung wird,  mit der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes, dem Antrag der UBV Fraktion des Kreistages AN/063/2019 Rechnung getragen, Kreiselternsprecher als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden.

 

Die Neuregelungen der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes, zuletzt im Jahr 2014 durch Beschluss des zuständigen Kreistages des SOK (§ 98 Absatz 1 ThürKO i.V.m. §§ 69 ff. SGB VIII und §§ 2 ff. Thür KJHAG) geändert beinhalten:

·         die Entsendung von jeweils 2 Personen aus den Kreisschüler- und Kreiselternvertretungen, des Saale-Orla-Kreises die unterschiedlichen Schularten angehören, als beratende Mitglieder gemäß § 5 Absatz 2a und 3a ThürKJHAG in den Jugendhilfeausschuss sowie

·         eine jugendgerechte Ausgestaltung des der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.

 

Der Entwurf zur  Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis ist als Anlage 1 beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem  Kreistag die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes Saale-Orla-Kreis in der als Anlage 1 beigefügten Fassung zu beschließen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.00200.40000

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

in Form von Sitzungsgeldern für die neu hinzugekommenen beratenden Mitglieder


Personelle Auswirkungen:

 

keine