Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 3

„Der Landrat wird beauftragt, der Unteren Wasserbehörde zu empfehlen, im Rahmen ihres Entscheidungsspielraumes zu prüfen, ob es möglich ist,

  1. den Vollzug von bereits ergangenen Bescheiden zu Sanierungsanordnungen zum Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen auszusetzen und
  2. keine weiteren Bescheide zu Sanierungsanordnungen zu erlassen.