Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt den Landrat, vor dem 31. Dezember 2016 folgende Erklärung abzugeben:

 

‚Hiermit erklärt der Saale-Orla-Kreis, dass er – vorbehaltlich eines etwaigen späteren Widerrufs – für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.‘

 

Die Erklärung ist an das Finanzamt Pößneck zu richten.“