Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 3

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:


  1. die Zielstellungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes zeitnah umzusetzen und die heimische Wirtschaft schnell und effektiv mit Aufträgen für Investitionsmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket II zu versorgen,


  1. die Finanzhilfen des Bundes aus dem Konjunkturpaket II einschließlich der dafür erforderlichen Mitleistungsanteile des Saale-Orla-Kreises werden ausschließlich zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in den Bereichen Bildung und Infrastruktur eingesetzt. Diese Fördermittel ersetzen keine geplanten Investitionsvorhaben des Saale-Orla-Kreises, deren Durchführung und Finanzierung bereits mit dem Nachtragshaushaltsplan des Saale-Orla-Kreis für den Doppelhaushalt 2008/2009 beschlossen wurde,


  1. die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz für den Saale-Orla-Kreis gewährten Finanzmittel für den Förderschwerpunkt Bildungsinfrastruktur werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Investitionsmaßnahmen in Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen entsprechend der Prioritätenliste Bildung in Anlage 1 eingesetzt. Die vorgesehenen Investitionen dienen dabei der energetischen Sanierung von Schulen und Schulsportstätten. Hiervon sollen die Schülerinnen und Schülern des Saale-Orla-Kreises profitieren,


  1. die Verteilung der Mittel aus der Prioritätenliste Bildung, Position 17 (freie Träger) erfolgt nach entsprechender Antragstellung bis 30.04.2009 gemäß der im Punkt 3 festgelegten Grundsätze. Der Bildungsausschuss wird dem Kreisausschuss eine entsprechende Präzisierung zur Beschlussfassung zuleiten,


  1. die in der Prioritätenliste Bildung dargestellten Vorhaben stellen keine abschließende Rang- und Reihenfolge dar, da sich im Rahmen der Realisierung dieser Investitionsmaßnahmen aus organisatorischen wie technischen Gründen noch Abweichungen ergeben können. Ebenso beruhen die in der Prioritätenliste genannten Kosten auf bisherigen Schätzwerten. Eine tatsächliche Untersetzung der veranschlagten Kosten für die jeweilige Einzelmaßnahme kann erst nach Erstellung und Vorlage entsprechender Planungsunterlagen durch ein beauftragtes Ingenieur- bzw. Architekturbüro erfolgen,


  1. der für den Saale-Orla-Kreis aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung stehende Investitionsrahmen für den Förderbereich Sonstige Infrastruktur wird für zusätzliche Investitionsvorhaben im Infrastrukturbereich eingesetzt. Hierzu wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine entsprechende Prioritätenliste vorgelegt,


  1. außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von maximal 6.816.054 Euro in den Haushaltsstellen mit der Untergruppe 95070 zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Bildungsbereich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konjunkturpaketes II gemäß der beigefügten Anlage 1. Die Mehrausgaben werden gedeckt durch:

  1. Mehreinnahmen aufgrund Fördermittel des Bundes aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz in Höhe von 5.112.041 Euro,

  2. Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von 245.779 Euro,

  3. Entnahmen aus der Rücklage in Höhe von maximal 1.458.234 Euro.

Es wird ein entsprechender Deckungskreis mit der Nummer 1695 eingerichtet. Zur Vorfinanzierung von Planungsleistungen können der Rücklage bis zu 500.000 Euro innerhalb des o. g. Finanzrahmens entnommen werden,


  1. außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von maximal 957.653 Euro in der derzeit geplanten Haushaltsstelle 2.79170.95070 zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Infrastrukturbereich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konjunkturpaketes II. Die Mehrausgaben werden gedeckt durch:

  1. Mehreinnahmen aufgrund Fördermittel des Bundes aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz in Höhe von 718.240 Euro,

  2. Entnahmen aus der Rücklage in Höhe von maximal 239.413 Euro.

Es wird ein entsprechender Deckungskreis mit der Nummer 1595 eingerichtet,


  1. um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit - auch innerhalb von Stunden - zu gewährleisten, wird der Landrat ermächtigt, in Abweichung von Ziff. 4.1. der Vergaberichtlinie des Saale-Orla-Kreises zeitlich befristet Vergaben bis zu einer Höhe von 300.000 Euro pro Los in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. Die zeitliche Befristung dieser Ermächtigung endet am 31.12.2011. In diesem Falle handelt es sich um laufende Angelegenheiten der Verwaltung im Sinne des § 107 Abs. 2 ThürKO,


  1. um eine beschleunigte Handlungsfähigkeit des Kreistages bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit zu gewährleisten, werden die Ladungsfristen in Abweichung von der Geschäftsordnung des Kreistages zeitlich befristet an die Ladungsfristen gemäß Thüringer Kommunalordnung angepasst. Die zeitliche Befristung dieser Regelung endet am 30.06.2009. In diesem Fall gelten die Ladungsfristen entsprechend § 112 ThürKO in Verbindung mit § 35 Abs. 6 ThürKO,


  1. der Kreisausschuss wird ermächtigt, unter Einbeziehung der Fachausschüsse über die Fortschreibung der Prioritätenliste Bildung sowie der Prioritätenliste Infrastruktur in Korrelation zu der tatsächlichen Umsetzung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen zu entscheiden. Sowohl der Kreistag als auch der Kreisausschuss werden dabei fortlaufend und transparent über den aktuellen Sachstand bezüglich der Realisierung der in den Prioritätenlisten dargestellten Einzelprojekte informiert. Bei der Umsetzung der Investitionsvorhaben werden gemeinsame Projekte von Landkreis und kreisangehörigen Städten/Gemeinden des Saale-Orla-Kreises bevorzugt.


  1. finanzielle Auswirkungen des Konjunkturpaketes II, die sich gemäß nachstehender Tabelle darstellen lassen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.*****.95070

Summe: 7773708,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Investitionsmaßnahmen Konjunkturpaket II

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1697648,11

245.778,89

Bundesmittel Bildung KP II Bundesmittel Infrastr. KP II

2.91610.30001

245.778,89

Mehreinnahmen Schlüsselzuweisungen (Zuführung vom Verwaltungshaushalt)

2.91010.31001

1697648,11

Entnahme aus der Rücklage“